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Gewerbeanzeigen Online über den EA Berlin

Auswahl der Meldungsart / Selecting the registration type
  • Grunddaten
  • Betrieb
  • Anschriften
  • Tätigkeiten
  • Inhaber
  • Abschluss
 
Wie erfolgt die Online-Gewerbemeldung? / How does the online registration work?

!!! Please move the mouse cursor over each point to see english information !!!

!!! Please enter your data in German !!!

Sie möchten ein Gewerbe in Berlin an-, um- oder abmelden? Bitte wählen Sie im folgenden Abschnitt die gewünschte Art der Gewerbemeldung aus.

Wichtig: Für Gewerbean- und -ummeldungen wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben. Die Verwaltungsgebühr kann nur mittels Kreditkarte bezahlt werden!
Die Gewerbeabmeldungen sind gebührenfrei.

Bei allen Fragen zur Zahlung der Gebühren können Sie sich an unseren Support wenden: Mail an Support

Nachdem Ihre Meldung vom Ordnungsamt geprüft und abschließend verarbeitet wurde, erhalten Sie zeitnah zwei E-Mails (PIN und Link zum Abruf der Dokumente). Mit diesen beiden können Sie die finale Bestätigung Ihrer Gewerbemeldung online abrufen.


Gewerbe in Berlin anmelden

Um Ihr Gewerbe jetzt anzumelden, gehen Sie bitte auf die rechte Schaltfläche „Anmeldung“.

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbständige Zweigstelle) mit festem Betriebssitz in Berlin neu eröffnen. Das gilt auch wenn Sie Ihren Betriebssitz aus einem anderen Bundesland nach Berlin verlegen.

Die Pflicht, das Gewerbe anzumelden, haben

  • bei Einzelgewerben, die Gewerbetreibenden,
  • bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG), jeder der geschäftsführenden Gesellschafter,
  • bei juristischen Personen, die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand).

Bei einer Änderung der Rechtsform muss sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) erstattet werden.

Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich, wenn die Voraussetzungen nach § 6 der Gewerbeordnung vorliegen.

Gewerbe in Berlin ummelden

Um Ihr Gewerbe jetzt umzumelden, gehen Sie bitte auf die rechte Schaltfläche „Ummeldung“.

Wann müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden?

  1. Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Gewerbes innerhalb Berlins verlegen wollen.
    Wichtig: Bei Verlegung des Betriebssitz in ein anderes Bundesland muss das Gewerbe in Berlin abgemeldet und in dem anderen Bundesland (am neuen Standort) wieder beim dortigen Gewerbeamt angemeldet werden.

  2. Wenn Sie die Tätigkeit Ihres Unternehmens wechseln oder erweitern möchten, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

    • Beispiel für einen Wechsel: Die Tätigkeit als Reisebüro wird eingestellt und das Unternehmen neu als Zeitungsgeschäft fortgeführt.
    • Beispiel für eine Ausdehnung: Die Tätigkeit als Reisebüro soll fortgeführt werden und wird um den Verkauf von Zeitschriften erweitert.

  3. Wenn der Name des Gewerbetreibenden geändert wird (z.B. durch Heirat, Einbürgerung oder eine Firmenumbenennung im Handelsregister)

  4. Sie können eine Ummeldung auch (freiwillig) aus sonstigen Gründen erstatten. Beispielsweise wenn Sie einzelne Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen nicht mehr ausüben wollen oder den Wechsel von Haupt- in Nebenerwerb anzeigen möchten und hierfür eine formale Ummeldebestätigung vom Gewerbeamt als Nachweis benötigen.

Gewerbe in Berlin abmelden

Um Ihr Gewerbe jetzt abzumelden, gehen Sie bitte auf die rechte Schaltfläche „Abmeldung“.

Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden,

  • wenn Sie den Betrieb des Gewerbes komplett in Berlin einstellen oder
  • wenn Sie den Betrieb des Gewerbes in einen anderen Ort außerhalb Berlins verlegen oder
  • wenn Sie die Rechtsform Ihres Unternehmens ändern. In diesem Fall wird das Gewerbe unter der alten Rechtsform abgemeldet und unter der neuen angemeldet.

Tipps zum Ausfüllen der Formulare
  • Sie können sich per Tabulator-Taste durch die einzelnen Formulare bewegen. Wollen Sie in einem Kästchen ein Kreuz setzen, verwenden Sie dazu die Leertaste.
  • Eventuell erforderliche Unterlagen können Sie direkt hochladen. Formularfelder, die mit einem roten Stern (*) gekennzeichnet sind, müssen ausgefüllt werden.
  • Sie müssen die Gewerbemeldung nicht mehr unterschreiben! Füllen Sie am Ende die enthaltene Identitätserklärung mit Ihren Daten aus. Die Erklärung zur Identität dient gleichzeitig als Vollmacht, falls Sie die Meldung im Namen für eine andere Person abgeben.
  • Sie sollten die Zusammenfassung der erfassten Daten bis zum Abschluss der bestätigten Gewerbemeldung für Ihre Unterlagen aufbewahren.
  • Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die in dem Erfassungsbeleg enthaltenen Kontaktdaten des zuständigen Ordnungsamtes und geben Sie Ihre Transaktionsnummer an.

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